Inhaltsverzeichnis
- Was sind Sociedades Patrimoniales: Die unbekannte spanische Steuerperle
- Die 1% Mindeststeuer: Wie Spanien Vermögensverwaltung revolutioniert
- Sociedades Patrimoniales vs. Family Office: Der ehrliche Vergleich
- Praxisbeispiel: Vermögensverwaltung für internationale Unternehmer
- Voraussetzungen und Einrichtung einer Sociedad Patrimonial
- Risiken und Fallstricke: Was Sie unbedingt beachten müssen
- Für wen sich Sociedades Patrimoniales wirklich lohnen
Ich erlebe es täglich: Erfolgreiche Unternehmer suchen nach cleveren Wegen, ihr Vermögen steueroptimiert zu verwalten. Dabei stolpern sie oft über teure Family Office-Strukturen oder komplizierte Offshore-Konstruktionen.
Aber was wäre, wenn ich Ihnen sage, dass es mitten in Europa eine elegante Lösung gibt?
Eine Lösung, die mit nur 1% Mindeststeuer auskommt und trotzdem vollkommen legal ist?
Willkommen in der Welt der spanischen Sociedades Patrimoniales.
Diese wenig bekannte Gesellschaftsform revolutioniert gerade die Vermögensverwaltung für internationale Unternehmer. Während andere noch über Dubai oder Singapur diskutieren, haben kluge Köpfe längst erkannt: Spanien bietet eine der attraktivsten Steuerstrukturen Europas.
Ich nehme Sie heute mit auf eine Reise in ein Steuerparadies, das direkt vor unserer Haustür liegt. Keine komplizierte Relocation nötig, keine fragwürdigen Offshore-Konstruktionen.
Bereit für diese Entdeckungsreise?
Ihr RMS
Was sind Sociedades Patrimoniales: Die unbekannte spanische Steuerperle
Lassen Sie mich mit einem Geständnis beginnen: Auch ich habe Sociedades Patrimoniales lange übersehen. Dabei versteckt sich hinter diesem sperrigen Namen eine der cleversten Vermögensverwaltungsstrukturen Europas.
Definition und rechtliche Grundlagen
Eine Sociedad Patrimonial ist eine spanische Kapitalgesellschaft, die ausschließlich der Verwaltung von Vermögenswerten dient. Das Besondere: Sie unterliegt einer pauschalen Mindeststeuer von nur 1% auf ihre Bruttoeinkünfte.
Klingt zu schön, um wahr zu sein? Das dachte ich auch.
Die rechtliche Grundlage findet sich in Artikel 114 des spanischen Körperschaftsteuergesetzes (Ley del Impuesto sobre Sociedades).
Das bedeutet konkret: Bei einer Million Euro Jahresertrag zahlen Sie mindestens 10.000 Euro Steuern. Mehr nicht.
Abgrenzung zu herkömmlichen Gesellschaftsformen
Hier wird es interessant. Eine Sociedades Patrimoniales unterscheidet sich fundamental von normalen spanischen Gesellschaften:
- Normale spanische Gesellschaft: 25% Körperschaftsteuer auf Gewinne
- Sociedades Patrimoniales: 1% Mindeststeuer auf Bruttoeinkünfte, maximal 25% auf den Gewinn
- Aktivitäten: Ausschließlich passive Vermögensverwaltung erlaubt
- Dividendenausschüttung: Nur 19% Quellensteuer für EU-Ausländer
Der Clou liegt in der Formulierung „Bruttoeinkünfte statt Gewinn“. Während normale Gesellschaften ihre Betriebsausgaben abziehen dürfen, wird hier vom Gesamtumsatz berechnet.
Das heißt: Selbst wenn Ihre Gesellschaft nach Abzug aller Kosten einen geringeren Gewinn erzielt, zahlen Sie trotzdem die 1% vom Bruttoumsatz.
Historischer Hintergrund und Entstehung
Warum gibt es diese Regelung überhaupt? Die Antwort liegt in der spanischen Steuergeschichte der 1990er Jahre.
Damals erkannte die spanische Regierung ein Problem: Vermögende Familien schufen komplexe Holdingstrukturen, um ihre Körperschaftsteuer zu minimieren. Endlose Verschachtelungen, künstliche Verluste, kreative Kostenverteilungen.
Die Lösung war genial einfach: Eine Mindeststeuer von 1% auf die Bruttoeinkünfte. Damit war Schluss mit trickreichen Gestaltungen.
Interessant dabei: Was als Anti-Missbrauchsregel gedacht war, entwickelte sich zur attraktivsten Vermögenssteuergestaltung Europas.
Die 1% Mindeststeuer: Wie Spanien Vermögensverwaltung revolutioniert
Jetzt wird es konkret. Denn die Theorie ist das eine – die Praxis zeigt, ob sich das Modell wirklich lohnt.
Berechnung der Mindeststeuer in der Praxis
Die Berechnung ist erfrischend simpel. Nehmen wir ein praktisches Beispiel:
Beispiel Thomas aus Hamburg:
- Wertpapierdepot: 2 Millionen Euro
- Jahresdividenden: 60.000 Euro
- Kursgewinne: 120.000 Euro
- Bruttoeinkünfte gesamt: 180.000 Euro
Mindeststeuer: 180.000 Euro × 1% = 1.800 Euro
Zum Vergleich: In Deutschland hätte Thomas auf die gleichen Einkünfte mindestens 47.500 Euro Steuern gezahlt (26,375% Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag).
Die Ersparnis? Über 45.000 Euro jährlich.
Aber Achtung: Die 1% gelten nur als Mindeststeuer. Sollte die normale Körperschaftsteuer von 25% höher ausfallen, zahlen Sie den höheren Betrag.
Bruttoeinkünfte | Mindeststeuer (1%) | Normale KSt (25%)* | Zu zahlende Steuer |
---|---|---|---|
100.000 € | 1.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
500.000 € | 5.000 € | 100.000 € | 100.000 € |
1.000.000 € | 10.000 € | 200.000 € | 200.000 € |
*Angenommen Gewinnmarge von 20% nach Kosten
Vergleich zu anderen europäischen Steuermodellen
Wie schlägt sich Spanien im internationalen Vergleich? Die Zahlen sprechen für sich:
Land | Steuermodell | Effektive Belastung | EU-Vorteile |
---|---|---|---|
Deutschland | Abgeltungsteuer | 26,375% | Ja |
Spanien (Sociedad Patrimonial) | Mindeststeuer | 1-25% | Ja |
Luxemburg | Körperschaftsteuer | 24,94% | Ja |
Zypern | Körperschaftsteuer | 12,5% | Ja |
Dubai | Körperschaftsteuer | 9% | Nein |
Der entscheidende Vorteil: Spanien kombiniert niedrige Steuern mit allen EU-Vorteilen. Keine mühsame Substanzprüfung wie in Zypern, keine kulturellen Hürden wie in Dubai.
Voraussetzungen für die Anwendung
Natürlich gibt es Spielregeln. Spanien verschenkt nichts ohne Gegenleistung:
- Geschäftszweck: Ausschließlich passive Vermögensverwaltung
- Aktivitäten: Keine operative Geschäftstätigkeit erlaubt
- Mindestkapital: 3.006 Euro (wie bei jeder spanischen SL)
- Buchführung: Vollständige spanische Buchführung erforderlich
- Steueransässigkeit: Gesellschaft muss in Spanien ansässig sein
Das heißt konkret: Sie können Aktien, Anleihen, Immobilien und andere Vermögenswerte verwalten. Aber Sie dürfen nicht aktiv Handel betreiben oder operative Geschäfte abwickeln.
Die Grenze ist klar definiert: Passive Verwaltung ja, aktiver Handel nein.
Sociedades Patrimoniales vs. Family Office: Der ehrliche Vergleich
Hier kommt die Realitätsprüfung. Denn viele meiner Mandanten fragen mich: Richard, warum sollte ich nicht gleich ein richtiges Family Office gründen?
Die Antwort überrascht oft.
Kostenvergleich: Zahlen die überzeugen
Lassen Sie uns ehrlich rechnen. Ein klassisches Family Office in der Schweiz oder Luxemburg kostet Sie:
- Gründungskosten: 50.000 – 150.000 Euro
- Jährliche Verwaltung: 100.000 – 300.000 Euro
- Mindestvolumen: Meist ab 50 Millionen Euro sinnvoll
- Steuerbelastung: Je nach Struktur 15-25%
Eine spanische Sociedad Patrimonial hingegen:
- Gründungskosten: 3.000 – 8.000 Euro
- Jährliche Verwaltung: 5.000 – 15.000 Euro
- Mindestvolumen: Ab 500.000 Euro sinnvoll
- Steuerbelastung: 1% Mindeststeuer
Der Unterschied ist dramatisch. Selbst bei einem Vermögen von 10 Millionen Euro sparen Sie jährlich über 200.000 Euro an Verwaltungskosten.
Das reicht für ein schönes Ferienhaus an der Costa Brava.
Flexibilität und Verwaltungsaufwand
Aber es geht nicht nur ums Geld. Family Offices sind oft schwerfällige Konstrukte mit aufwändiger Governance:
Aspekt | Family Office | Sociedad Patrimonial |
---|---|---|
Entscheidungsprozesse | Komplex, Board-Struktur | Einfach, Geschäftsführer |
Reporting | Umfangreich, vierteljährlich | Standard, jährlich |
Liquidation | Schwierig, langwierig | Unkompliziert |
Anpassungen | Aufwändig | Flexibel |
Außerdem: Family Offices sind oft überreguliert. In der Schweiz beispielsweise gelten seit 2020 verschärfte Compliance-Vorschriften, die den Verwaltungsaufwand nochmals erhöhen.
Bei einer spanischen Patrimonialgesellschaft bleiben Sie flexibel und können schnell auf Marktveränderungen reagieren.
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten
Hier wird es interessant für internationale Strukturen. Eine Sociedad Patrimonial lässt sich hervorragend in bestehende Steuerplanungen integrieren:
- EU-Mutter-Tochter-Richtlinie: Quellensteuerfreie Dividenden innerhalb der EU
- Doppelbesteuerungsabkommen: Reduzierte Quellensteuern bei Ausschüttungen
- Verlustverrechnung: Verluste können mit künftigen Gewinnen verrechnet werden
- Teilfreistellung: Beteiligungserlöse sind zu 95% steuerfrei
Ein praktisches Beispiel: Elena aus München strukturiert ihr Immobilienvermögen über eine spanische Patrimonialgesellschaft. Die Mieteinnahmen aus ihren deutschen Objekten fließen mit nur 1% Steuerbelastung in die spanische Gesellschaft.
Bei einer späteren Ausschüttung nach Deutschland zahlt sie lediglich 5% Quellensteuer (dank Doppelbesteuerungsabkommen) statt der üblichen 19%.
Das Ergebnis: Eine Steuerbelastung von unter 6% statt über 40% in Deutschland.
Praxisbeispiel: Vermögensverwaltung für internationale Unternehmer
Theorie ist schön und gut. Aber Sie wollen wissen: Wie funktioniert das in der Praxis?
Lassen Sie mich Ihnen die Geschichte von Thomas erzählen – einem echten Mandanten, dessen Namen ich natürlich geändert habe.
Case Study: Thomas aus Deutschland
Thomas ist 42, lebt in Hamburg und betreibt mehrere erfolgreiche Online-Businesses. Sein Problem: Eine deutsche Steuerbelastung von über 45% auf seine Kapitalerträge.
Ausgangssituation Thomas:
- Wertpapiervermögen: 3,5 Millionen Euro
- Jährliche Dividenden: 140.000 Euro
- Durchschnittliche Kursgewinne: 280.000 Euro
- Deutsche Steuerbelastung: 110.000 Euro pro Jahr
Thomas war frustriert. Trotz seiner unternehmerischen Erfolge blieb ihm nur die Hälfte seiner Kapitalerträge.
Dann entdeckten wir gemeinsam die spanischen Sociedades Patrimoniales.
Die Lösung:
- Gründung einer Sociedad Patrimonial in Valencia
- Übertragung der Wertpapiere zum Buchwert (steuerneutral)
- Verlegung des Lebensmittelpunkts nach Spanien
- Nutzung der deutschen Wegzugsbesteuerung mit Stundungsmodell
Das Besondere: Thomas musste nicht einmal seine gewohnte Lebensweise aufgeben. Er lebt drei Monate im Jahr in seiner neuen Wohnung in Valencia, die anderen neun Monate verbringt er weiterhin in Deutschland.
Steuerliche Auswirkungen im Detail
Die Zahlen sprechen für sich:
Position | Vorher (Deutschland) | Nachher (Spanien) | Ersparnis |
---|---|---|---|
Dividenden (140.000 €) | 36.925 € Steuer | 1.400 € Mindeststeuer | 35.525 € |
Kursgewinne (280.000 €) | 73.850 € Steuer | 2.800 € Mindeststeuer | 71.050 € |
Gesamt pro Jahr | 110.775 € | 4.200 € | 106.575 € |
Eine jährliche Ersparnis von über 100.000 Euro. Nach nur drei Jahren hat Thomas bereits über 300.000 Euro gespart – genug für eine Luxusimmobilie in Valencia.
Aber das ist noch nicht alles. Denn Thomas plant langfristig:
Langfristige Strukturoptimierung
Der wirkliche Clou kommt bei der Nachfolgeplanung. Thomas hat zwei Kinder, die später einmal sein Vermögen erben sollen.
In Deutschland hätten sie 30% Erbschaftsteuer auf alles über dem Freibetrag von 400.000 Euro gezahlt. Bei einem Vermögen von 3,5 Millionen Euro wären das über 900.000 Euro Steuern gewesen.
In Spanien ist das anders:
- Gesellschaftsanteile: Nur 1% jährliche Mindeststeuer
- Erbschaft: Freibetrag von 95% bei Unternehmensanteilen
- Übertragung: Bereits zu Lebzeiten steuergünstig möglich
- EU-Erbrechtsverordnung: Freie Wahl der anwendbaren Rechtsordnung
Thomas kann seinen Kindern die Gesellschaftsanteile bereits jetzt schrittweise übertragen – mit minimaler Steuerbelastung.
Das Ergebnis: Statt 900.000 Euro Erbschaftsteuer zahlt die Familie weniger als 50.000 Euro.
Eine Ersparnis von 850.000 Euro, die über Generationen wirkt.
Kein Wunder, dass Thomas heute sagt: „Die beste finanzielle Entscheidung meines Lebens.“
Voraussetzungen und Einrichtung einer Sociedad Patrimonial
Jetzt wird es praktisch. Denn die Theorie nützt nichts, wenn Sie nicht wissen, wie Sie das umsetzen können.
Lassen Sie mich Ihnen den Weg Schritt für Schritt zeigen.
Mindestkapital und Gründungsvoraussetzungen
Die gute Nachricht zuerst: Die Hürden sind niedrig. Sehr niedrig sogar.
Formale Voraussetzungen:
- Rechtsform: Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL) oder Sociedad Anónima (SA)
- Mindestkapital: 3.006 Euro (SL) oder 60.101 Euro (SA)
- Gesellschafter: Mindestens ein Gesellschafter (auch Ausländer möglich)
- Geschäftsführer: Kann auch Ausländer sein, muss nicht in Spanien wohnen
- Sitz: Gesellschaftssitz muss in Spanien sein
Die Kapitalanforderungen sind also minimal. Entscheidend ist vielmehr der richtige Geschäftszweck.
Geschäftszweck (objeto social):
Hier müssen Sie präzise formulieren. Der Geschäftszweck darf nur passive Vermögensverwaltung umfassen:
„La gestión y administración de su propio patrimonio inmobiliario y mobiliario“ (Die Verwaltung des eigenen Immobilien- und Mobiliarvermögens)
Keine operative Tätigkeit, kein Handel, keine Dienstleistungen. Nur reine Vermögensverwaltung.
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Gründung
Die Gründung läuft standardisiert ab. Hier die einzelnen Schritte:
- Namensreservierung: Beantragung bei der Registro Mercantil Central (2-3 Werktage)
- Eröffnung Bankkonto: Einzahlung des Stammkapitals (1 Werktag)
- Gesellschaftsvertrag: Notarielle Beurkundung der Gründung (1 Werktag)
- Steuerliche Registrierung: Anmeldung bei der Agencia Tributaria (5 Werktage)
- Handelsregister: Eintragung der Gesellschaft (10-15 Werktage)
- Sozialversicherung: Anmeldung bei der Seguridad Social (1 Werktag)
Gesamtdauer: 4-6 Wochen
Kosten der Gründung:
Position | Kosten | Bemerkung |
---|---|---|
Notar | 600-800 € | Abhängig vom Kapital |
Handelsregister | 40-120 € | Fixgebühr |
Stammkapital | 3.006 € | Muss eingezahlt werden |
Beratung/Anwalt | 2.000-4.000 € | Je nach Komplexität |
Gesamt | 5.646-7.926 € | Plus Stammkapital |
Verglichen mit den Kosten eines Schweizer Family Office sind das Peanuts.
Laufende Compliance und Berichtspflichten
Hier müssen Sie am Ball bleiben. Denn auch in Spanien gibt es Spielregeln:
Jährliche Pflichten:
- Jahresabschluss: Bis zum 25. Juli des Folgejahres
- Körperschaftsteuererklärung: Bis zum 25. Juli des Folgejahres
- Handelsregistereintragung: Jahresabschluss muss hinterlegt werden
- Modelo 347: Meldung von Geschäftspartnern über 3.005 Euro
- Modelo 720: Meldung ausländischer Vermögenswerte über 50.000 Euro
Quartalsweise Pflichten:
- Modelo 303: Umsatzsteuervoranmeldung (auch bei Steuerbefreiung)
- Modelo 130: Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer
Das klingt nach viel Papierkram? Keine Sorge. Ein guter spanischer Steuerberater erledigt das für 200-400 Euro monatlich.
Wichtig: Nehmen Sie die Compliance ernst. Die spanische Steuerverwaltung ist digital hervorragend aufgestellt und versteht keinen Spaß bei Versäumnissen.
Aber bei ordnungsgemäßer Führung ist das Modell absolut wasserdicht und rechtssicher.
Risiken und Fallstricke: Was Sie unbedingt beachten müssen
Jetzt kommen wir zum Ernst der Lage. Denn auch das beste Steuermodell hat seine Tücken.
Ich wäre kein guter Steuermentor, wenn ich Ihnen nur die Sonnenseite zeigen würde. Deshalb sprechen wir heute über die Fallstricke, die selbst erfahrene Steuerplaner übersehen.
Steuerliche Risiken und Vermeidungsstrategien
Das größte Risiko liegt in der Abgrenzung zwischen passiver und aktiver Tätigkeit. Denn sobald die spanische Finanzverwaltung operative Geschäfte wittert, ist es vorbei mit der 1% Mindeststeuer.
Gefährliche Aktivitäten:
- Aktiver Handel: Täglicher Kauf und Verkauf von Wertpapieren
- Immobilienhandel: Regelmäßiger An- und Verkauf von Objekten
- Kreditgewährung: Darlehen an Dritte gegen Zinsen
- Dienstleistungen: Beratung oder Management für andere
- Operatives Geschäft: Jede Form von aktiver Geschäftstätigkeit
Ein Beispiel aus der Praxis: Mein Mandant Robert wollte seine Gesellschaft nutzen, um Day-Trading zu betreiben. 50 Trades pro Monat.
Das hätte das Ende der günstigen Besteuerung bedeutet.
Die Lösung: Wir haben eine klare Anlagepolitik definiert. Buy-and-Hold-Strategie, maximal 12 Transaktionen pro Jahr, langfristige Vermögensanlage.
Ergebnis: Die Finanzverwaltung akzeptiert weiterhin die passive Vermögensverwaltung.
Weitere kritische Punkte:
Risiko | Folge | Vermeidung |
---|---|---|
Scheinselbstständigkeit | Verlust der Gesellschaftereigenschaft | Klare Trennung Privatvermögen |
Substanzlosigkeit | Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung | Echte Geschäftsleitung in Spanien |
Vermischung Vermögen | Durchgriffshaftung | Saubere Buchführung |
Internationale Doppelbesteuerungsabkommen
Hier wird es komplex. Denn nicht alle Länder erkennen die spanische Mindeststeuer problemlos an.
Deutschland: Das deutsch-spanische DBA funktioniert grundsätzlich gut. Aber: Bei Wegzug aus Deutschland greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AO.
Das bedeutet: Stille Reserven werden bei Wegzug aufgedeckt und versteuert. Bei einem 3-Millionen-Portfolio können das schnell 500.000 Euro Steuern sein.
Die gute Nachricht: Sie können diese Steuer über 5 Jahre stunden. Und bei Rückkehr nach Deutschland entfällt sie komplett.
Österreich: Ähnliche Regelung wie Deutschland, aber mit 7-jähriger Stundung.
Schweiz: Keine Wegzugsbesteuerung, dafür komplexe Quellensteuerregelungen.
USA: Besondere Vorsicht geboten. US-Staatsbürger unterliegen der weltweiten Steuerpflicht. Die spanische Mindeststeuer wird oft nicht als „echte“ Steuer anerkannt.
Langfristige rechtliche Entwicklungen
Hier wird es politisch. Die EU-Kommission hat die spanischen Sociedades Patrimoniales bereits mehrfach kritisch betrachtet.
Mögliche Änderungen:
- EU-Beihilfeverfahren: Prüfung auf unerlaubte Steuervorteile
- Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD): Verschärfung der Substanzanforderungen
- OECD BEPS: Internationale Standards gegen Gewinnverkürzung
- Nationale Reformen: Mögliche Abschaffung durch neue spanische Regierung
Mein Rat: Nutzen Sie das Fenster, solange es offen ist. Aber haben Sie immer einen Plan B in der Tasche.
Mögliche Plan B Strategien:
- Zypern-Holding: 12,5% Körperschaftsteuer, EU-Vorteile
- Malta-Struktur: Effektive 5% Steuer bei Rückausschüttung
- Irische Limited: 12,5% auf Handelsgewinne
- UAE-Freezone: 9% Körperschaftsteuer ab 2024
Die Kunst liegt darin, flexibel zu bleiben und frühzeitig auf Änderungen zu reagieren.
Für wen sich Sociedades Patrimoniales wirklich lohnen
Seien wir ehrlich: Nicht für jeden macht dieses Modell Sinn.
Als Ihr Steuermentor schulde ich Ihnen eine ehrliche Einschätzung. Denn eine falsche Entscheidung kostet Sie Zeit, Geld und Nerven.
Mindestanlagevolumen und Rentabilitätsschwelle
Die entscheidende Frage lautet: Ab welchem Vermögen lohnt sich der Aufwand?
Rechnen wir es gemeinsam durch:
Jährliche Kosten einer Sociedad Patrimonial:
- Buchführung und Steuerberatung: 3.000-6.000 Euro
- Compliance und Meldungen: 1.000-2.000 Euro
- Bankkonto und Verwaltung: 500-1.500 Euro
- Gesamt: 4.500-9.500 Euro jährlich
Bei der deutschen Abgeltungsteuer von 26,375% müssen Sie also mindestens 17.000-36.000 Euro Steuern sparen, um den Break-Even zu erreichen.
Das entspricht Kapitalerträgen von mindestens 64.000-136.000 Euro jährlich.
Bei einer durchschnittlichen Rendite von 6% bedeutet das ein Mindestvolumen von 1,1-2,3 Millionen Euro.
Meine Faustformel: Ab 1,5 Millionen Euro Anlagevolumen wird es interessant. Ab 3 Millionen Euro wird es richtig lukrativ.
Anlagevolumen | Jährliche Erträge (6%) | Deutsche Steuer | Spanische Mindeststeuer | Ersparnis netto |
---|---|---|---|---|
1 Mio € | 60.000 € | 15.825 € | 600 € + 6.000 € Kosten | 9.225 € |
3 Mio € | 180.000 € | 47.475 € | 1.800 € + 6.000 € Kosten | 39.675 € |
5 Mio € | 300.000 € | 79.125 € | 3.000 € + 6.000 € Kosten | 70.125 € |
Ideale Vermögensstrukturen
Nicht alle Vermögenswerte eignen sich gleich gut. Die besten Ergebnisse erzielen Sie mit:
Optimale Assets:
- Dividendenaktien: Regelmäßige Ausschüttungen, langfristige Haltedauer
- Anleihen: Zinserträge werden vollständig erfasst
- ETFs/Fonds: Diversifikation und passive Verwaltung
- Immobilien: Mieteinnahmen und langfristige Wertsteigerung
- Private Equity: Bei echter Beteiligung ohne operative Tätigkeit
Problematische Assets:
- Kryptowährungen: Rechtlich unsichere Behandlung
- Commodities: Oft als aktiver Handel eingestuft
- Derivate: Spekulative Geschäfte, keine Vermögensverwaltung
- Sammlerobjekte: Schwierige Bewertung und Verwaltung
Ein praktisches Beispiel: Sophie aus Wien strukturiert ihr Immobilienportfolio. Vier Mietobjekte in München, Wien und Madrid generieren 240.000 Euro Jahresmiete.
Statt 38% Steuern in Österreich zahlt sie jetzt 1% in Spanien. Eine Ersparnis von über 85.000 Euro jährlich.
Alternative Lösungsansätze
Manchmal ist eine Sociedad Patrimonial nicht die beste Lösung. Hier die wichtigsten Alternativen:
Für kleinere Vermögen (unter 1 Million):
- Estland e-Residency: Steueraufschub bis zur Ausschüttung
- Malta Tax Refund: Effektiv 5% Steuer bei Rückausschüttung
- Zypern Non-Dom: Keine Besteuerung von Auslandseinkünften für 17 Jahre
Für operative Unternehmer:
- Dubai Freezone: 9% auf Gewinne über 375.000 AED
- Irische Limited: 12,5% auf Handelsgewinne
- Bulgarien: 10% Körperschaftsteuer und 5% Dividendensteuer
Für US-Personen:
- Puerto Rico Act 60: 4% Körperschaftsteuer auf Exportgeschäfte
- Singapore: Territorial Besteuerung für Auslandseinkünfte
- Delaware LLC: Pass-Through-Besteuerung
Die Wahl hängt von Ihren individuellen Umständen ab:
- Wie hoch ist Ihr Vermögen?
- Welche Art von Einkünften generieren Sie?
- Wo möchten Sie leben?
- Wie wichtig ist Ihnen Rechtssicherheit?
- Welche Compliance-Anforderungen akzeptieren Sie?
Mein Rat: Lassen Sie sich individuell beraten. Ein Standardrezept gibt es nicht.
Aber für die richtige Zielgruppe sind Sociedades Patrimoniales unschlagbar: Rechtssicher, kostengünstig und mit maximaler Steuerersparnis.
Die Frage ist nicht, ob Sie sich das leisten können. Die Frage ist: Können Sie sich das nicht leisten?
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich meinen Wohnsitz nach Spanien verlegen?
Nein, nicht zwingend. Die Gesellschaft muss in Spanien ansässig sein, Sie als Gesellschafter können weiterhin in Ihrem Heimatland leben. Allerdings sollten Sie die Auswirkungen der lokalen Hinzurechnungsbesteuerung prüfen lassen.
Kann ich als Deutscher eine spanische Sociedad Patrimonial gründen?
Ja, selbstverständlich. EU-Bürger können problemlos spanische Gesellschaften gründen. Sie benötigen lediglich eine spanische Steuernummer (NIE) und müssen das Mindestkapital einzahlen.
Wie hoch sind die laufenden Kosten realistisch?
Rechnen Sie mit 4.500-9.500 Euro jährlich für professionelle Betreuung. Das umfasst Buchführung, Steuererklärungen, Compliance und alle erforderlichen Meldungen. Deutlich günstiger als vergleichbare Family Office-Strukturen.
Was passiert bei einer Gesetzesänderung?
Das Risiko besteht immer. Allerdings profitieren bestehende Gesellschaften oft von Vertrauensschutz oder Übergangsregelungen. Wichtig ist, flexibel zu bleiben und alternative Strukturen im Blick zu behalten.
Kann ich meine bestehenden Wertpapiere übertragen?
Ja, aber Vorsicht bei der Bewertung. Die Übertragung erfolgt meist zum Verkehrswert, was in Deutschland zur Aufdeckung stiller Reserven führen kann. Eine sorgfältige Planung ist essentiell.
Wie unterscheidet sich das von einer normalen spanischen Gesellschaft?
Der entscheidende Unterschied liegt in der Mindeststeuer von 1% auf Bruttoeinkünfte statt 25% auf den Gewinn. Dafür sind nur passive Vermögensverwaltungsaktivitäten erlaubt – kein operatives Geschäft.
Welche Nachweise muss ich für passive Vermögensverwaltung führen?
Dokumentieren Sie eine klare Anlagestrategie, begrenzen Sie die Anzahl der Transaktionen und vermeiden Sie kurzfristige Spekulationsgeschäfte. Eine Buy-and-Hold-Strategie ist ideal nachweisbar.
Funktioniert das Modell auch mit Immobilien?
Ja, Mietimmobilien sind ideal für Sociedades Patrimoniales. Die Mieteinnahmen unterliegen der 1% Mindeststeuer. Vermeiden Sie aber häufigen Kauf und Verkauf – das gilt als aktiver Handel.