Lassen Sie mich direkt mit einer unbequemen Wahrheit beginnen:

Die meisten Steuerberater werden Ihnen niemals ehrlich sagen, wie Sie Deutschland steuerlich sauber verlassen können.

Warum? Weil sie dann einen Mandanten verlieren würden.

Ich sehe das anders. Als jemand, der diesen Weg selbst gegangen ist und täglich Unternehmer dabei begleitet, weiß ich: Der deutsche Steuerausstieg ist möglich, legal und oft der logische nächste Schritt für international denkende Unternehmer.

Aber – und das ist ein großes Aber – er muss strategisch geplant und fehlerfrei durchgeführt werden.

In diesem Artikel zeige ich Ihnen den kompletten Fahrplan. Ohne Beschönigungen, ohne Finanzamt-Fallen, dafür mit allen praktischen Details, die Sie wirklich brauchen.

Sind Sie bereit für den ehrlichsten Steuerausstieg-Guide, den Sie jemals lesen werden?

Warum die 183-Tage-Regel allein nicht reicht

Hier kommt der erste Schock für viele meiner Mandanten:

Die berühmte 183-Tage-Regel ist nur ein Puzzleteil – und oft nicht einmal das wichtigste.

Das Finanzamt prüft nämlich weitaus mehr als nur Ihre physische Anwesenheit. Daher führt die Fixierung auf diese Regel regelmäßig in teure Fallen.

Die häufigsten Missverständnisse zur Wegzugsbesteuerung

Missverständnis Nr. 1: „Weniger als 183 Tage in Deutschland = keine deutsche Steuerpflicht“

Das stimmt so nicht. Die 183-Tage-Regel greift nur bei der beschränkten Steuerpflicht – also wenn Sie bereits Ihren Wohnsitz verlegt haben. Solange Deutschland noch Ihr steuerlicher Wohnsitz ist, zahlen Sie auf Ihr Welteinkommen deutsche Steuern.

Missverständnis Nr. 2: „Einfach abmelden und weg“

Gefährlich. Das Finanzamt unterscheidet zwischen Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt und Ihrem Wohnsitz. Selbst nach der Abmeldung können Sie noch steuerpflichtig bleiben, wenn Ihre Lebensmittelpunkte weiterhin in Deutschland liegen.

Missverständnis Nr. 3: „Im Ausland anmelden reicht“

Leider nein. Ohne echte Substance (wirtschaftliche Substanz) im Zielland wird das Finanzamt Ihre Verlagerung als Scheingeschäft bewerten.

Was das Finanzamt wirklich prüft

Aus meiner Praxis kann ich Ihnen sagen: Das Finanzamt schaut sich genau diese Punkte an:

  • Familiäre Bindungen: Wo leben Ehepartner und Kinder?
  • Wirtschaftliche Interessen: Wo befinden sich Ihre Haupteinkommen?
  • Soziale Beziehungen: Wo ist Ihr Freundeskreis und Ihr gesellschaftliches Leben?
  • Vermögenswerte: Wo liegt Ihr Hauptvermögen (Immobilien, Konten, Depots)?
  • Berufliche Tätigkeit: Wo üben Sie Ihre Haupttätigkeit aus?

Das heißt: Eine saubere Wegzugsstrategie muss all diese Bereiche berücksichtigen.

Steuerliche vs. gewöhnliche Aufenthalte richtig bewerten

Hier wird es technisch, aber bleiben Sie dran – das ist entscheidend:

Der steuerliche Wohnsitz (§ 8 AO – Abgabenordnung) liegt dort, wo Sie eine Wohnung unter Umständen innehaben, die darauf schließen lassen, dass Sie sie beibehalten und nutzen werden.

Der gewöhnliche Aufenthalt (§ 9 AO) ist dort, wo Sie sich unter Umständen aufhalten, die darauf schließen lassen, dass Sie an diesem Ort nicht nur vorübergehend verweilen.

In der Praxis bedeutet das: Selbst wenn Sie Ihre deutsche Wohnung aufgeben, können Sie noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn Sie regelmäßig zurückkehren und hier wesentliche Lebensinhalte haben.

Die magische Schwelle liegt bei etwa 6 Monaten pro Jahr – aber auch hier kommt es auf die Gesamtumstände an.

Die Vorbereitung: Bestandsaufnahme vor dem Steuerausstieg

Bevor Sie auch nur einen Schritt Richtung Ausgang machen, brauchen Sie eine ehrliche Bestandsaufnahme.

Ich erlebe immer wieder Unternehmer, die mir sagen: „Richard, ich will einfach nur weg.“ Das verstehe ich gut. Aber Emotionen sind ein schlechter Ratgeber für Steuerplanung.

Daher schauen wir uns zunächst an, was Sie wirklich haben und was auf dem Spiel steht.

Vermögensanalyse und Bewertung durchführen

Erstellen Sie eine vollständige Vermögensaufstellung. Das klingt langweilig, ist aber überlebenswichtig:

Vermögensart Aktueller Wert Stille Reserven Wegzugsrisiko
Immobilien Deutschland Marktwert Differenz zu Buchwert Hoch
Kapitalanlagen Depotwert Nicht realisierte Gewinne Mittel
Beteiligungen > 1% Verkehrswert Wertsteigerung Sehr hoch
Intellectual Property Lizenzwert Entwicklungskosten Hoch

Besonders kritisch: Beteiligungen über 1% an deutschen Kapitalgesellschaften. Hier greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG – dazu später mehr.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant von mir hatte eine 15%-Beteiligung an seiner ehemaligen GmbH. Marktwert: 2 Millionen Euro, Anschaffungskosten: 100.000 Euro. Wegzugsteuer: Über 700.000 Euro!

Das hätte sein komplettes Ausstiegsprojekt gesprengt.

Gesellschaftsanteile und Beteiligungen strategisch bewerten

Falls Sie Anteile an deutschen Gesellschaften halten, wird es komplex:

Option 1: Verkauf vor Wegzug
Verkaufen Sie Ihre Anteile, bevor Sie wegziehen. Der Veräußerungsgewinn wird noch in Deutschland besteuert, aber Sie umgehen die Wegzugsbesteuerung.

Option 2: Übertragung in eine Holding
Gründen Sie eine Holding-Gesellschaft im Zielland und übertragen die Anteile dorthin. Achtung: Hier lauern steuerliche Fallen bei der Bewertung.

Option 3: Stundung der Wegzugsteuer
Sie können die Wegzugsteuer unter bestimmten Umständen stunden lassen. Allerdings bleiben Sie dadurch weiterhin mit dem deutschen Finanzamt verbunden.

Aus meiner Erfahrung: Option 1 ist meist die sauberste Lösung, auch wenn sie kurzfristig teurer erscheint.

Timing und steuerliche Fallen berücksichtigen

Das Timing Ihres Wegzugs entscheidet über Erfolg oder Misserfolg:

Jahresende vermeiden: Ein Wegzug zum 31. Dezember führt automatisch zu Fragen beim Finanzamt. Ziehen Sie lieber Mitte des Jahres weg.

Sperrfristen beachten: Nach bestimmten Transaktionen (Umwandlungen, Beteiligungsverkäufe) gibt es Sperrfristen für den steuerlichen Wegzug.

Vorlaufzeiten einplanen: Planen Sie mindestens 6-12 Monate Vorlaufzeit. Gute Steuerplanung braucht Zeit.

Ein konkretes Beispiel: Wenn Sie 2025 wegziehen wollen, sollten Sie spätestens Mitte 2024 mit der Planung beginnen.

Schritt-für-Schritt Anleitung: Deutsche Steuerpflicht beenden

Jetzt wird es praktisch. Hier ist der exakte Fahrplan, den ich mit meinen Mandanten durchgehe:

Die gute Nachricht: Es ist ein bewährter Prozess. Die weniger gute: Er erfordert Disziplin und Präzision.

Lassen Sie uns Schritt für Schritt durchgehen.

Phase 1: Rechtliche Vorbereitung (Monate 1-2)

Monat 1: Zielland und Struktur festlegen

  • Zielland definieren basierend auf Ihrem Geschäftsmodell
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Zielland prüfen
  • Steuerliche Struktur im Zielland planen
  • Aufenthaltstitel/Visa-Anforderungen klären
  • Internationalen Steuerberater im Zielland mandatieren

Monat 2: Deutsche Strukturen vorbereiten

  • Gesellschaftsanteile bewerten lassen (durch unabhängigen Gutachter)
  • Steuerliche Belastung des Wegzugs berechnen
  • Liquiditätsplanung für Wegzugsteuer
  • Vorabstimmung mit deutschem Finanzamt (falls sinnvoll)
  • Verträge und Verpflichtungen in Deutschland prüfen

Aus der Praxis: Die Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter ist Gold wert. Sie kostet zwar 5.000-15.000 Euro, aber sie gibt Ihnen Rechtssicherheit gegenüber dem Finanzamt.

Phase 2: Vermögensübertragung und Strukturen (Monate 3-4)

Monat 3: Gesellschaften und Holdings

  • Ausländische Holding-Gesellschaft gründen
  • Bankkonto im Zielland eröffnen
  • Beteiligungen übertragen oder verkaufen
  • Intellectual Property (Marken, Patente) übertragen
  • Geschäftstätigkeit schrittweise verlagern

Monat 4: Vermögenswerte übertragen

  • Kapitalanlagen zu ausländischen Banken übertragen
  • Immobilien in Deutschland: Verkaufen oder Vermietung organisieren
  • Versicherungen prüfen und anpassen
  • Private Bankverbindungen nach und nach verlagern

Wichtiger Hinweis: Übertragen Sie nie alles auf einmal. Das Finanzamt sieht Panik-Transfers kritisch. Machen Sie es schrittweise über mehrere Monate.

Phase 3: Wohnsitzwechsel und Abmeldung (Monate 5-6)

Monat 5: Physischer Umzug vorbereiten

  • Wohnung/Haus im Zielland anmieten oder kaufen
  • Umzugsunternehmen beauftragen
  • Haushalt und persönliche Gegenstände verlagern
  • Soziale Kontakte im Zielland aufbauen
  • Geschäftstätigkeit komplett ins Zielland verlagern

Monat 6: Offizielle Abmeldung

  1. Anmeldung im Zielland: Erst anmelden, dann abmelden
  2. Abmeldung bei deutscher Meldebehörde: Mit Nachweis der Anmeldung im Ausland
  3. Abmeldung beim Finanzamt: Formular „Mitteilung über den Wegzug“
  4. Abschlusserklärung: Letzte Steuererklärung für das Wegzugsjahr
  5. Bescheinigung über Steuerfreiheit: Für ausländische Banken

Kritischer Punkt: Die Reihenfolge ist entscheidend. Melden Sie sich erst im Zielland an, bevor Sie sich in Deutschland abmelden. Sonst haben Sie rechtlich keinen Wohnsitz – das führt zu Problemen.

Die kritischen Fallstricke beim Wegzug aus Deutschland

Jetzt kommen wir zu den Teilen, die Ihnen Ihr bisheriger Steuerberater wahrscheinlich verschwiegen hat.

Diese Fallstricke kosten jährlich Hunderte von Unternehmern Millionen von Euro – und oftmals ihre finanzielle Existenz.

Seien Sie gewarnt.

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG verstehen

Die Wegzugsbesteuerung ist Deutschlands schärfste Waffe gegen Steuerflüchtlinge.

Sie greift automatisch, wenn Sie:

  • Mehr als 1% an einer deutschen Kapitalgesellschaft halten UND
  • In den letzten 5 Jahren mehr als 5 Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren UND
  • Deutschland verlassen

Dann werden alle stillen Reserven Ihrer Beteiligungen fingiert veräußert – Sie zahlen Steuern, als hätten Sie verkauft, obwohl Sie noch Eigentümer sind.

Beispielrechnung:
Beteiligung heute: 2 Mio. Euro
Anschaffungskosten: 200.000 Euro
Stille Reserven: 1,8 Mio. Euro
Steuer (ca. 28%): 504.000 Euro

Das sind über 500.000 Euro Steuern für einen Verkauf, der nie stattgefunden hat!

Rettungsanker: Die Stundung

Sie können die Wegzugsteuer stunden lassen, wenn Sie in einen EU-Staat ziehen. Aber Achtung: Die Steuerschuld bleibt bestehen und Sie müssen jährlich melden.

Aus meiner Sicht: Stundung ist nur ein Aufschub, keine Lösung. Besser ist meist der Verkauf der Anteile vor dem Wegzug.

Betriebsstätten und Einkünfteabgrenzung richtig handhaben

Hier wird es besonders tückisch für Unternehmer:

Selbst nach Ihrem Wegzug können Sie noch deutsche Steuerpflicht haben, wenn Sie eine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten.

Eine Betriebsstätte liegt vor bei:

  • Festen Geschäftsräumen in Deutschland
  • Ständigen Vertretern mit Abschlussvollmacht
  • Lagern oder Auslieferungseinrichtungen
  • Baustellen über 12 Monate

Das bedeutet: Auch Ihre deutsche GmbH kann nach Ihrem Wegzug zu steuerlichen Komplikationen führen, wenn Sie weiterhin die Geschäfte von Deutschland aus lenken.

Praxis-Tipp: Installieren Sie einen lokalen Geschäftsführer mit echter Entscheidungsbefugnis. Ein Strohmann reicht nicht – das Finanzamt prüft, wer die echten unternehmerischen Entscheidungen trifft.

Doppelbesteuerungsabkommen strategisch nutzen

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind Ihre Versicherung gegen doppelte Besteuerung. Aber sie sind komplex und voller Fallen:

Tie-Breaker-Regeln beachten:
Was passiert, wenn sowohl Deutschland als auch Ihr Zielland Sie als steuerlich ansässig betrachten? Dann greifen die Tie-Breaker-Regeln des DBA:

  1. Wo haben Sie Ihren ständigen Wohnsitz?
  2. Wo liegt Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen?
  3. Wo halten Sie sich gewöhnlich auf?
  4. Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?

In der Praxis entscheidet meist Punkt 2 – der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Daher ist es so wichtig, dass Sie Ihre wirtschaftlichen, familiären und sozialen Bindungen wirklich ins Zielland verlagern.

Fallstrick Quellensteuer:
Auch nach dem Wegzug können deutsche Einkünfte der Quellensteuer unterliegen:

Einkunftsart Quellensteuer Deutschland DBA-Ermäßigung möglich
Dividenden 26,375% Meist 5% oder 15%
Zinsen 26,375% Oft 0% oder 10%
Lizenzgebühren 26,375% Meist 0% oder 5%
Mieteinkünfte 25% Selten ermäßigt

Beantragen Sie immer die DBA-Ermäßigung – sonst verschenken Sie bares Geld.

Zielsländer für den Steuerausstieg: Wo Sie wirklich sparen

Kommen wir zum spannendsten Teil: Wohin soll die Reise gehen?

Ich werde oft gefragt: „Richard, was ist das beste Land für den Steuerausstieg?“

Meine Antwort: Es gibt kein „bestes“ Land. Es gibt nur das für Sie passende Land.

Lassen Sie uns die Hauptoptionen durchgehen.

Dubai und VAE: Die 9% Lösung

Steuerliche Fakten:

  • Corporate Tax: 9% ab 375.000 AED Gewinn (ca. 95.000 Euro)
  • Einkommensteuer: 0% für Privatpersonen
  • Kapitalertragsteuer: 0%
  • Erbschaftsteuer: 0%

Voraussetzungen für Tax Residency:

  • Mindestens 90 Tage physische Anwesenheit pro Jahr
  • Gültiges Emirates ID
  • Immobilie oder langfristiger Mietvertrag
  • Bankkonto in den VAE

Für wen geeignet:
Dubai passt perfekt zu Unternehmern mit digitalen Geschäftsmodellen, die viel reisen und eine internationale Klientel haben. Die Infrastruktur ist hervorragend, und Sie sind in 4-6 Stunden in fast ganz Europa.

Nachteile:
– Hohe Lebenshaltungskosten (Mieten ab 2.000-3.000 Euro)
– Kulturelle Anpassung erforderlich
– Substance-Anforderungen werden strenger

Ein Mandant von mir spart jährlich über 300.000 Euro Steuern in Dubai – bei einem sehr komfortablen Lebensstil.

Zypern: EU-Vorteile mit Steuersparpotenzial

Steuerliche Fakten:

  • Einkommensteuer: Progressiv bis 35%
  • Corporate Tax: 12,5%
  • Dividenden: 0% (unter bestimmten Bedingungen)
  • Kapitalgewinne: 0% (bei Wertpapieren)

Non-Dom Status:
Als Nicht-Domizilierter zahlen Sie in Zypern keine Steuern auf ausländische Einkünfte, die nicht nach Zypern fließen. Das eröffnet interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

60-Tage-Regel:
Sie können zypriotischer Steuerresident werden, wenn Sie:

  • Mindestens 60 Tage in Zypern verbringen UND
  • Geschäftstätigkeit in Zypern ausüben UND
  • Nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Land verbringen UND
  • Nicht Steuerresident in einem anderen Land sind

Für wen geeignet:
Zypern ist ideal für Unternehmer, die EU-Bürgschaft behalten möchten und regelmäßig in Europa geschäftlich tätig sind. Besonders interessant für Holding-Strukturen.

Portugal: Das NHR-Programm

Non-Habitual Resident (NHR) Programm:

  • 10 Jahre Steuervorteile
  • Ausländische Einkünfte: 0% (wenn im Herkunftsland besteuert)
  • Bestimmte portugiesische Einkünfte: 20% Pauschalsteuer
  • Renten aus dem Ausland: 10%

Voraussetzungen:

  • Mindestens 183 Tage in Portugal pro Jahr
  • Steuerliche Anmeldung in Portugal
  • In den letzten 5 Jahren nicht portugiesischer Steuerresident

Achtung: Änderungen ab 2024:
Das NHR-Programm wird reformiert. Neue Antragsteller ab 2024 haben weniger Vorteile. Wenn Sie sich für Portugal interessieren, sollten Sie schnell handeln.

Weitere Optionen: Malta, Schweiz, Singapur

Malta:
– EU-Mitglied mit 35% Körperschaftsteuer
– Aber: 6/7-Rückerstattung möglich (effektiv 5%)
– Non-Dom Status verfügbar
– Mindestens 90 Tage Anwesenheit erforderlich

Schweiz:
– Pauschale Besteuerung möglich
– Sehr hohe Lebensqualität
– Aber: Hohe Lebenshaltungskosten
– Komplexe Aufenthaltsbestimmungen

Singapur:
– 17% Corporate Tax
– Territorial System (nur lokale Einkünfte besteuert)
– Hervorragende Infrastruktur
– Aber: Hohe Lebenshaltungskosten

Nach dem Ausstieg: Compliance und langfristige Sicherheit

Herzlichen Glückwunsch – Sie haben Deutschland steuerlich verlassen!

Aber jetzt beginnt die eigentliche Arbeit: Ihre neue Steuerresidenz langfristig abzusichern.

Denn ein Steuerausstieg ist nur so gut wie seine Nachhaltigkeit.

Meldepflichten und Dokumentation gewährleisten

Deutsche Meldepflichten nach dem Wegzug:

  • Steuererklärung für das Wegzugsjahr: Bis 31. Juli des Folgejahres
  • Wegzugsteuer-Meldungen: Bei gestundeter Wegzugsteuer jährlich
  • Quellensteuer-Anträge: Für deutsche Einkünfte DBA-Ermäßigung beantragen
  • Meldungen bei Strukturänderungen: Verkauf von Beteiligungen etc.

Dokumentation ist überlebenswichtig:

Führen Sie akribisch Buch über:

  • Ihre Aufenthaltstage in verschiedenen Ländern
  • Geschäftstätigkeiten und wo sie ausgeübt werden
  • Familiäre und soziale Kontakte
  • Vermögensbewegungen und deren Gründe
  • Verträge und Vereinbarungen

Ich empfehle ein digitales Travel-Log. Es gibt Apps, die automatisch Ihre Aufenthalte tracken.

Substance-Anforderungen dauerhaft erfüllen

Das Zauberwort heißt Substance – wirtschaftliche Substanz.

Ohne echte Substance wird Ihr Steuerausstieg früher oder später auffliegen. Hier die wichtigsten Regeln:

Physische Anwesenheit:

  • Verbringen Sie die Mindestaufenthaltszeiten im Zielland
  • Dokumentieren Sie Ihre Anwesenheit (Flugtickets, Hotelrechnungen, etc.)
  • Führen Sie ein Reisetagebuch

Wirtschaftliche Aktivität:

  • Üben Sie Ihre Hauptgeschäftstätigkeit vom Zielland aus
  • Halten Sie wichtige Meetings im Zielland ab
  • Treffen Sie strategische Entscheidungen vor Ort

Soziale Integration:

  • Bauen Sie echte soziale Kontakte auf
  • Engagieren Sie sich lokal (Vereine, Charity, etc.)
  • Nutzen Sie lokale Dienstleister (Ärzte, Anwälte, etc.)

Ein Praxis-Beispiel: Ein Mandant wurde nach 3 Jahren geprüft, weil er zwar in Dubai gemeldet war, aber alle wichtigen Geschäftsentscheidungen nachts von seinem deutschen Homeoffice aus getroffen hatte. Das kostete ihn am Ende über 800.000 Euro Nachzahlungen.

Rückkehrfallen vermeiden

Die größte Gefahr lauert bei der Rückkehr nach Deutschland.

Die 5-Jahres-Falle:
Wenn Sie innerhalb von 5 Jahren nach Ihrem Wegzug nach Deutschland zurückkehren, kann das Finanzamt Ihren ursprünglichen Wegzug als Scheingeschäft bewerten.

Das führt zu:

  • Nachversteuerung aller ausländischen Einkünfte
  • Zinsen von 6% pro Jahr
  • Mögliche Steuerhinterziehungsvorwürfe

Sichere Rückkehr-Strategien:

  1. Nach 5 Jahren: Erst nach 5 Jahren ist eine Rückkehr einigermaßen sicher
  2. Stufenweise Rückkehr: Erst beschränkte, dann unbeschränkte Steuerpflicht
  3. Vermögen im Ausland belassen: Bringen Sie nicht sofort alles zurück
  4. Professionelle Begleitung: Lassen Sie sich bei der Rückkehr beraten

Eine ehrliche Einschätzung: Die meisten Steueraussteiger unterschätzen, wie schwer eine Rückkehr ist. Planen Sie Ihren Wegzug als dauerhafte Entscheidung.

Häufig gestellte Fragen zum deutschen Steuerausstieg

Wie lange dauert es, bis ich sicher aus der deutschen Steuerpflicht raus bin?

Die kritische Phase sind die ersten 5 Jahre nach dem Wegzug. In dieser Zeit prüft das Finanzamt besonders genau, ob Ihr Wegzug echt ist. Nach 5 Jahren ohne deutsche Rückkehr sind Sie relativ sicher. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es aber nie – das Finanzamt kann theoretisch auch nach 10 Jahren noch prüfen.

Muss ich meine deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben?

Nein, überhaupt nicht. Die Staatsbürgerschaft hat nichts mit der Steuerpflicht zu tun. Sie können deutscher Staatsbürger bleiben und trotzdem in einem anderen Land steuerpflichtig sein. Wichtig ist nur, dass Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen.

Was passiert mit meiner deutschen GmbH nach dem Wegzug?

Ihre deutsche GmbH bleibt weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Sie zahlt deutsche Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf ihre Gewinne. Wenn Sie Geschäftsführer bleiben und die Geschäfte vom Ausland lenken, kann das zu einer sogenannten Betriebsstätte im Ausland führen. Das ist komplex und sollte vorher geplant werden.

Kann ich deutsche Immobilien behalten?

Ja, Sie können deutsche Immobilien behalten. Diese führen aber zu beschränkter Steuerpflicht in Deutschland für die Mieteinnahmen. Außerdem sind Immobilien ein starkes Indiz für fortbestehende Bindungen zu Deutschland. Besser ist oft der Verkauf vor dem Wegzug oder die Übertragung in eine Gesellschaft.

Wie viel kostet ein professioneller Steuerausstieg?

Die Beratungskosten liegen typischerweise zwischen 15.000 und 50.000 Euro, je nach Komplexität Ihrer Situation. Dazu kommen die eigentlichen Steuern (Wegzugsteuer, Quellensteuer etc.) und Kosten für neue Strukturen im Zielland. Insgesamt sollten Sie mit 50.000 bis 200.000 Euro Gesamtkosten rechnen – aber auch mit Ersparnissen in ähnlicher Höhe pro Jahr.

Welche Unterlagen muss ich für immer aufbewahren?

Bewahren Sie alle Unterlagen zum Wegzug mindestens 10 Jahre auf: Abmeldebescheinigungen, Anmeldungen im Zielland, Bewertungsgutachten, Steuererklärrungen, Belege für Aufenthaltstage, Geschäftstätigkeiten im Ausland. Bei Beteiligungsveräußerungen sogar bis zu 30 Jahre. Digital ist okay, aber sorgen Sie für Backups.

Was ist, wenn das Finanzamt meinen Wegzug nicht anerkennt?

Dann haben Sie ein Problem – aber nicht das Ende der Welt. Das Finanzamt muss beweisen, dass Ihr Wegzug ein Scheingeschäft war. Mit guter Dokumentation und echter Substance im Zielland können Sie sich erfolgreich verteidigen. Wichtig: Holen Sie sich sofort professionelle Hilfe und kooperieren Sie mit dem Finanzamt.

Kann ich nach dem Wegzug noch deutsche Kunden haben?

Ja, das ist völlig legal. Sie können weiterhin deutsche Kunden bedienen, deutsche Lieferanten nutzen und in Deutschland Geschäfte machen. Wichtig ist nur, dass Sie die Geschäfte von Ihrem neuen Wohnsitzland aus führen und dort die strategischen Entscheidungen treffen. Vermeiden Sie eine deutsche Betriebsstätte.

Wie oft kann ich nach dem Wegzug nach Deutschland reisen?

Als Faustregel: Nicht mehr als 182 Tage pro Jahr. Aber es kommt nicht nur auf die Tage an, sondern auch darauf, was Sie in Deutschland machen. Geschäftliche Aktivitäten sind kritischer als private Besuche. Führen Sie genau Buch über alle Deutschland-Aufenthalte und deren Zweck.

Was passiert mit meiner deutschen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung endet automatisch mit der Abmeldung aus Deutschland. Private Krankenversicherungen können oft weltweite Deckung bieten oder angepasst werden. Klären Sie das vor dem Wegzug und sorgen Sie für lückenlose Krankenversicherung im Zielland.

Ist ein Steuerausstieg auch bei hohen Schulden möglich?

Grundsätzlich ja, aber es ist komplizierter. Gläubiger können versuchen, den Wegzug als Gläubigerschädigung zu bewerten. Außerdem müssen Sie Ihre Schulden weiter bedienen können. Bei hohen Schulden sollten Sie sehr vorsichtig planen und alle Gläubiger transparent informieren. Ein Insolvenzverfahren im Ausland ist meist komplizierter als in Deutschland.

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